Verspätung und Annullierung von Flügen: Die Verpflichtung, den Passagier zu entschädigen
Die große Mehrheit der oft Reisenden kennt das Gefühl der Hilflosigkeit und des Zeitverlusts, dass man in den langen Wartezeiten in den Flughäfen erleidet, wenn sich die geplante Flugreise um mehrere Stunden verspätet.
Obwohl wir alle wissen, dass wir als Passagiere bestimmte Rechte haben, beschränken wir uns in den meisten Fällen darauf, dem uns betreuenden Personal unsere Unzufriedenheit zum Ausdruck zu bringen. Wenn wir dann am Zielflughafen angekommen sind (mit mehreren Stunden Verspätung), bleibt alles bei einem Wutanfall, den wir nach kurzer Zeit wieder vergessen. Mit der Ausnahme, dass unsere Urlaubspläne erheblich gestört worden sind, reklamieren wir die verlorene Zeit bei den Fluggesellschaften nicht. Dies liegt meistens an der Unkenntnis der Vorgehensweise, an unserer Bequemlichkeit oder an der Überzeugung, dass eine einfache außergerichtliche Forderung völlig nutzlos sein wird.
Nun, die Wahrheit ist, dass der Prozess einfacher ist, als es scheint und dass immer mehr Fluggesellschaften dazu bereit sind, ohne weitere Diskussion ihre Verantwortung zu übernehmen, indem sie die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Entschädigungen gewähren, gerade weil der Verbraucher besser informiert ist und sich seiner Rechte bewusst ist. Dies hat sich niedergeschlagen in zahlreichen Urteilen unserer Gerichte zugunsten der Fluggäste.
[roto lado=“left“ texto=“Zur Berechnung der Verspätung wird von der Ankunft des Flugzeugs am Zielort ausgegangen“]
Es ist daher angebracht zu wissen, was wir im Falle einer Verspätung oder Annullierung unseres Fluges zu tun haben und an wen wir uns wenden müssen. Ausgangspunkt ist das grundlegende Gesetz, welches die Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste regelt. Dies ist die Verordnung 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004, deren Verfügungen integriert werden müssen, und ergänzt durch die Auslegung des besagten Rechtskorpus, die der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft formuliert hat. Dadurch wird ein Rahmen für Ausgleichsleistungen gestaltet, der sich durch folgende Punkte auszeichnet:
– Fluggäste von verspäteten Flügen werden denen von annullierten Flügen gleichgestellt. Diese Gleichstellung gilt, wenn die Verspätung 3 Stunden überschreitet.
– Zur Berechnung der Verspätung wird von der Ankunft des Flugzeugs am Zielort ausgegangen. Als Ankunftszeit gilt der Moment, in dem mindestens eine der Flugzeugtüren geöffnet wird und die Fluggäste das Flugzeug verlassen können.
– Folgende Entschädigungen sind im Falle einer Verspätung oder Annullierung vorgesehen:
- 250 € für Flüge bis zu 1500 km.
- 400 € für alle innergemeinschaftlichen Flüge von mehr als 1500 km und alle anderen Flüge zwischen 1500 km und 3500 km.
- 600 € für Flüge von mehr als 3500 km.
– Die vorgesehenen Entschädigungen können reduziert werden, wenn das Luftfahrtunternehmen einen alternativen Transport anbietet.
– Es gibt kein Recht auf Entschädigung, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweisen kann, dass die Verspätung oder Annullierung auf außerordentliche Umstände zurückzuführen ist, die auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle angemessenen Maßnahmen ergriffen worden wären. Im Allgemeinen haben technische Probleme des Flugzeugs nicht diese Eigenschaft der außerordentlichen Umstände.
Das Recht auf Entschädigung entsteht automatisch, wenn die beschriebenen Umstände gegeben sind. Der Fluggast muss nur die tatsächliche Existenz der Verspätung (oder Annullierung) beweisen. Daher ist es im Moment der Verspätung oder Annullierung wichtig, so viel Beweismaterial wie möglich zu sammeln (Bordkarte, Fotos der Anzeigetafeln des Flughafens, auf denen die Zeit und die Verspätung zu sehen sind, Informationen über die Ankunftszeit des Flugs am Zielort, …).
[roto lado=“right“ texto=“Es besteht die Möglichkeit, sich an Verbraucherzentralen zu wenden und letztlich an die Gerichte, durch das Einlegen der entsprechenden Rechtsbeschwerde“]
Aber neben den vorgesehenen Beträgen können auch zusätzliche Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden: erlittene Schäden oder Verluste, die eine Folge der Verspätung sind, einschließlich moralischer Schäden. Diese zusätzliche Entschädigung erfordert nicht nur den Beweis der Verspätung, wie im vorherigen Fall, sondern eine direkte Ursache-Wirkungs-Beziehung der Verspätung und der als Folge dieser Verspätung tatsächlich entstandenen Schäden.
Wenn wir die Rechte, die wir als Fluggäste haben, kennen und wissen, in welchen Fällen wir sie einfordern können und mit welchen Beträgen, fehlt nur noch zu wissen, an wen wir uns wenden müssen, um unser Ansinnen zu befriedigen. Erstens kann die Forderung direkt an die Fluggesellschaft gerichtet werden, entweder an deren Schaltern am Flughafen oder über deren Website. Die meisten Luftfahrtunternehmen haben einen Beschwerdebereich, in dem Onlineanträge gestellt werden können. Auch wenn in der ersten Antwort oft jegliche Entschädigungszahlung verneint wird, empfiehlt es sich, auf die zwingende Befolgung der besagten Verordnung 261/2004 zu bestehen, um die Zahlung des geforderten Betrags zu erreichen.
Es besteht die Möglichkeit, sich an Verbraucherzentralen zu wenden und letztlich an die Gerichte, durch das Einlegen der entsprechenden Rechtsbeschwerde. Letzteres Verfahren ist dann am häufigsten, wenn neben der vorgesehen normalen Entschädigung auch ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch aufgrund erlittener Schäden und Verluste geltend gemacht werden soll.
Artikel von Marina Villalonga Cladera, Rechtsanwältin des Bufete Buades.