Francisco López: „Es ist sehr befriedigend zu wissen, dass die Absolventen des Jurastudiums der UIB unter den von den Arbeitgebern am meisten geschätzten Absolventen Spaniens sind.“
Interview mit Francisco López Simó, Professor für Prozessrecht und Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität der Balearen (UIB)
Im Juli 2014 trat Francisco López die Nachfolge von Santiago Cavanillas an der Spitze des Dekanats der Fakultät für Rechtswissenschaften der UIB an. In den vergangenen zwei Jahren als oberster Leiter der 1500 Studenten und 125 Professoren, die die Studien der Rechtswissenschaften und Arbeitsbeziehungen ausmachen, hat er auf dem Campus der Universität in Palma intensive Arbeit geleistet. Für diese Aufgabe hat die Fakultät ein großes Dekanatsteam: der Dekan, fünf Vizedekane und ein Sekretär.
– Es ist in diesem Juli zwei Jahre her, seitdem sie Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaften der UIB wurden. Wie ist Ihre Einschätzung dieser Zeit und welche Herausforderungen stellen sich in nächster Zeit für die Fakultät?
-Meine Bewertung dieser Zeit ist sehr positiv. Es hat bedeutet, in eine für mich vorher unbekannte Welt einzutauchen, die wirklich begeistert: die Hochschulleitung. An der Spitze deiner Fakultät zu stehen, jeden Tag für sie zu kämpfen, dass Projekte vorankommen, um sie zu verbessern und zu erreichen, dass sie zu den bestbewerteten des Landes gehört, ist eine große berufliche Herausforderung und zugleich eine Ehre und ein Privileg.
Insgesamt bin ich mit der bisher geleisteten Arbeit zufrieden, denn in diesen ersten zwei Jahren der Führung der Fakultät betraf mich – also auch unser ganzes Dekanatsteam – in erster Linie die Akkreditierung der neuen Studienpläne durch die ANECA (Nationale Agentur für die Bewertung universitärer Qualität und Akkreditierung), nach ihrer Anpassung an den europäischen Hochschulraum, also der sogenannte „Bologna-Prozess“. Schließlich, nach einem arbeitsintensiven und harten Jahr 2015 (Hunderte von Berichten, Treffen mit allen beteiligten Gruppen, Besuche der Inspektoren …), können wir sagen, dass das Akkreditierungsverfahren sehr gut gegangen ist, da wir bereits vorläufige Gutachten haben, die anzeigen, dass unsere Studiengänge – Jura, Arbeitsbeziehungen und der Master für Rechtsanwälte, den wir mit der Balearischen Anwaltskammer (ICAIB) anbieten – die von der ANECA geforderten Qualitätsstandarts ohne Weiteres erfüllen. Es ist befriedigend festzustellen, dass die Inspektoren von der ANECA die Fakultät für Rechtswissenschaft als gut funktionierend einschätzen, und dass sie die Qualität des akademischen Angebots für gut halten. Und noch befriedigender ist es, wenn dies möglich ist, zu wissen, dass unsere Absolventen zu den von den Arbeitgebern am besten bewerteten Absolventen des Landes gehören, nach dem neuesten Ranking Universität-Unternehmen der Stiftung Everis (https://es.fundacioneveris.com/informe_universidad_empresa_2016.pdf). Alle – Professoren, Verwaltungs- und Dienstpersonal und Studenten – haben Grund, sehr stolz auf unsere Fakultät zu sein!!
Was die Herausforderungen der Fakultät in den nächsten Jahren betrifft, habe ich viele Projekte im Sinn: die Schaffung eines Lehrstuhls für juristische Redekunst, der es uns erlaubt, unsere Studenten in dieser für alle juristischen Berufe wichtigen Fähigkeit angemessen auszubilden; die Förderung der Internationalisierung der Fakultät indem wir mehr Fächer auf Englisch unterrichten, das Programm Erasmus verstärken, oder sogar eine deutsch-spanische Gruppe für einen Studienabschluss der Rechtswissenschaften ins Leben berufen … Das gemeinsame Ziel dieser Projekte ist es, aus dieser Fakultät eine sehr gute Fakultät zu machen, die innerhalb und außerhalb Spaniens bekannt ist und geschätzt wird – und wir können es schaffen, wir haben die Mittel dafür.
– Welche Aspekte glauben Sie, haben in den vergangenen 30 Jahren, seitdem Sie das Jurastudium an der UIB abgeschlossen haben, eine bemerkenswerte Entwicklung genommen, die im Interesse der jetzigen Jurastudenten sind?
– In diesen 30 Jahren hat sich vieles verändert, und meiner Meinung nach zum Besseren, an der UIB und generell an allen spanischen Universitäten. Der Studienplan, dem ich folgte (der Plan von 1953) war ein Plan für 5 Jahre, mit 25 Fächern pro Jahr, der auf rein theoretischen Erklärungen basierte; wir mussten alles in den Kopf bekommen – „pauken“– umfangreiche Handbücher, Gesetzesbücher … es war viel auswendig lernen. Heutzutage ist es nicht mehr so: Derzeit wird das Jurastudium in vier Jahren absolviert, in denen man 40 Semesterkurse besuchen muss. Diese kombinieren Theorie und Praxis in einem Verhältnis von circa 65 % zu 35 %. Vom ersten Studienjahr an haben die Studenten in allen Fächern Theorie- und Praxisunterricht, was es erlaubt, dass sie Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, die wir im Studium nicht erlernt hatten: einen Vertrag aufsetzen, einen Bericht oder eine Klageschrift verfassen … Ich würde sagen, dass sie so besser für die Integration in die Berufswelt vorbereitet werden, also für Kanzleien, Unternehmen … Andererseits ist es für sie schwieriger an einem Auswahlverfahren für den öffentlichen Dienst teilzunehmen. Und das ist logisch, denn sie sind es nicht gewöhnt zu „pauken“. Ich glaube, dass der Ansatz der Auswahlverfahren (Richter, Notare …) geändert werden muss, angepasst an die Ausbildung, die die gegenwärtigen Jurastudenten an der Universität bekommen.
[roto lado=“left“ texto=“Das Akkreditierungsverfahren sehr gut gegangen ist, da wir bereits vorläufige Gutachten haben, die anzeigen, dass unsere Studiengänge, die von der ANECA geforderten Qualitätsstandarts ohne Weiteres erfüllen“]
– Wie denken Sie, wird das Niveau der Ausbildung von den Studenten der Fakultät für Rechtswissenschaften wahrgenommen, wenn sie mit dem Studium fertig sind? Haben Sie neue berufliche Sorgen von Seiten der Studenten festgestellt, zum Beispiel in Bezug auf dem Gebiet der neuen Technologien und dem sogenannten „Internetrecht“?
-Im Laufe ihres Studiengangs müssen die Studenten eine Reihe von Umfragen ausfüllen, die ein unverzichtbarer Bestandteil des Qualitätssicherungssystems der UIB sind. Am Ende eines jeden Semesters antworten die Studenten anonym – also mit absoluter Freiheit – auf eine Befragung zur Zufriedenheit über die Fächer, die sie studiert haben und über die Professoren, die sie gelehrt haben. Am Ende eines jeden Studienjahres antworten die Studenten auch auf eine weitere Befragung über die generelle Zufriedenheit mit dem Studienplan, dem sie folgen und über die Organisation und das Funktionieren der Fakultät. Außerdem antworten die Studenten, die im Begriff sind ihr Studium zu beenden, also im vierten Studienjahr, auf eine Befragung von circa 50 Punkten in Bezug auf die Fähigkeiten, die sie im Laufe des Studiums erwerben sollten. Darin fragen wir sie, ob sie schon fähig sind, zum Beispiel eine Strafanzeige oder ein Berufungsschreiben aufzusetzen. Und generell vermitteln uns die Studenten in allen Befragungen, dass sie sehr zufrieden sind, da sich die Noten, die sie den Professoren, dem Studienplan, der Organisation der Fakultät und dem erworbenen Niveau der Fähigkeiten geben, im Bereich einer 2+ bewegen.
Bezüglich der neuen Technologien ist klar, dass ihre Auswirkungen in fast allen Bereichen zu grundlegenden Veränderungen führen, auch im Recht. Internet wirft viele neue rechtliche Fragen auf: die Benutzung des Internets zum Begehen von Verbrechen (Internetkriminalität), die Löschung von personenbezogenen Daten auf Internetseiten (Recht auf Vergessen) … Dies ist ein neues Rechtsgebiet, das bei den Studenten auf großes Interesse stößt, weil die Jugendlichen mit diesen neuen Technologien geboren und aufgewachsen sind und sie Bestandteil ihres täglichen Lebens sind. Dessen bewusst, gibt es innerhalb unseres Studienplans Hauptfächer (Zivilrecht, Strafrecht …), die sich mit diesen neuen rechtlichen Problemen befassen; und wir haben auch Wahlpflichtfächer wie „E-Commerce und Internet“, mit denen wir die Studenten in diesen so aktuellen Gebieten ausbilden möchten.
– Sie sind Professor für Verfahrensrecht. Wie würden sie dieses Gebiet jemandem erklären, der wenig oder nichts davon versteht?
-Ganz kurz würde ich sagen, dass wenn ein rechtlicher Konflikt nicht gütlich durch Verhandlungen beigelegt werden kann, es keine andere Wahl gibt als vor Gericht zu ziehen, vor die richterliche Gewalt, um diesen Konflikt durch ein Gerichtsverfahren zu lösen. Das Verfahrensrecht ist die Disziplin, die sich im Wesentlichen darum kümmert, all dies zu erklären: die Zuständigkeit, den Prozess, und auch die Rechte und Pflichten der Personen, die daran beteiligt sind.
Ebenso würde ich sagen, mit der leidenschaftlichen Vision einer Person, die sich dem widmet, dass es eine sehr wichtige Materie ist, unentbehrlich für jeden Juristen: Niemand kann ein guter Anwalt, Prozessvertreter, Richter, Staatsanwalt … sein, ohne das Verfahrensrecht zu beherrschen!! Und ich glaube, dass die Studenten es schon im ersten Studienjahr als eine der Hauptachsen ihrer Ausbildung wahrnehmen.
– Das europäische Recht bestimmt auch in Spanien, als Mitglied der EU, zunehmend die Agenda der Gesetzgebung. Wie beurteilen Sie heute die Koordinierung in Bezug auf die Kohärenz zwischen den europäischen und den spanischen Vorschriften, und welchen Weg sollte sie nehmen?
-Das europäische Recht (Verträge, Verordnungen, Richtlinien …) ist ein integraler Bestandteil der Rechtsordnung der Mitgliedstaaten. Letztere haben die Hauptverantwortung dafür, es richtig anzuwenden und wenn nötig – im Falle von Richtlinien – innerhalb der vorgeschriebenen Frist umzusetzen. Leider kommen einige Staaten – und unserer ist einer davon – diesen Verpflichtungen häufig nicht nach, verletzen wiederholt EU-Recht: die EU hat uns oft aus diesem Grund (Finanzierung des Gesundheitswesens durch die Benzinsteuer, Doktrin Parot, Subventionen für die Werften und die Fußballclubs, europäische Krankenversicherungskarte …) „an den Pranger gestellt“. Auf diesem Weg sollten wir nicht weitergehen: Um in einem Club Mitglied zu sein, müssen alle seine Regeln akzeptiert und befolgt werden!!
Ich bin ein entschiedener Befürworter der EU, der europäischen Integration, weil Europa nicht nur eine Garantie für die Marktwirtschaft ist, sondern auch für die Freiheit, für die Demokratie und für die Sicherheit. In diesen Tagen, in denen so viel und mit so großer Sorge über den „Brexit“ gesprochen wird, sollten wir weiter fortschreiten, nicht nur in der politischen, ökonomischen und sozialen Union, sondern auch in der rechtlichen Union, wenn wir wollen, dass der europäische Integrationsprozess unumkehrbar sein soll: mehr Europa und mehr europäisches Recht!!
– Art von Beziehung haben oder hatten Sie mit dem Bufete Buades?
[roto lado=“right“ texto=“Wenn wir wollen, dass der europäische Integrationsprozess unumkehrbar sein soll: mehr Europa und mehr europäisches Recht“]
-Obwohl ich schon viel von ihm gehört hatte, habe ich Herrn Joan Buades persönlich erst in einem Postgraduiertenkurs über die neue Zivilprozessordnung kennen gelernt, den Dr. Isabel Tapia und ich organisiert hatten. Er fand in Palma im Herbst des Jahres 2000 statt und Herr Buades nahm als Vortragender teil. Ich fand schnell, dass sein professionelles Profil sehr interessant war, dass seine Verpflichtung gut für die Fakultät sein könnte, sodass ich ihn ermutigte, in der Zukunft regelmäßig mit uns zusammenzuarbeiten, also sich als außerordentlicher Professor zu bewerben, wenn sich die Gelegenheit ergibt. Und die Gelegenheit kam im Studienjahr 2001/2002, als ich Vizedekan der akademischen Organisation war, als wir an der Fakultät den sogenannten Plan von 1997 implementierten (ein Studienplan für das Diplom der Rechtswissenschaften, den wir an der UIB zwischen dem alten Plan von 1953 und dem jetzigen Plan von Bologna hatten) und es startete ein wichtiges Element dieses Plans: das „Praktikum“ (ein Fach im 2. Semester des 5. Studienjahres, das vollkommen praktisch war, und deshalb glaubten wir, dass es von verschiedenen Professionellen des Rechts geleitet werden sollte: Anwälte, Richter, Staatsanwälte …), und Herr Buades war einer der Profis, der eine der 9 Stellen als außerordentlicher Professor bekommen hat, die wir ausgeschrieben hatten, um dieses Fach zu lehren. Er war außerordentlicher Professor des Praktikums (genau gesagt des Gerichtspraktikums, wo er die Praxis des Zivilverfahrens unterrichtete) bis 2009. Danach, und schon mit dem aktuellen Studienplan, war er, und ist es noch heute, außerordentlicher Professor des Bereichs Privatrecht, wo er beim Lehren des Wahlpflichtfachs „Alternative Möglichkeiten der Konfliktlösung“ des 4. Studienjahres mitarbeitet, ein Fach, in dem er ein großer Spezialist ist. Er hat in den letzten Jahren auch ein Seminar über Schiedsverfahren für Unternehmen und Schlichtung bei Insolvenzverfahren den Studenten des Masters für Anwälte UIB-ICAIB gelehrt. Also, trotz seiner vielfältigen Beschäftigungen arbeitet Herr Buades nun schon viele Jahre bei den Lehraufgaben mit uns zusammen. Und wir sind ihm dafür sehr dankbar, weil es für die Fakultät notwendig, unverzichtbar ist, unter uns auf große Praktiker des Rechts zählen zu können: Niemand besser als sie, um den Studenten diese praktische Vision des Rechts zu zeigen, die der Plan Bologna fördern will.
Was seine Kanzlei betrifft, Bufete Buades, glaube ich nichts Neues zu entdecken, wenn ich sage, dass sie eine der wichtigsten „lokalen“ Kanzleien der Balearen ist, durch das Volumen der Fälle, die sie führt und durch die Anzahl der Anwälte, die sie bilden (einige, nebenbei bemerkt, waren Studenten, gute Studenten dieser Fakultät). Darüber hinaus sind mehrere Anwälte der Kanzlei dem Modell von Herrn Buades gefolgt und haben sich auch an der universitären Lehre beteiligt und wurden außerordentliche Professoren dieser Fakultät: Carlos de la Mata, Lorenzo Salva und Miguel Reus.
Kurz gesagt: Die Beziehung, die ich, bzw. die diese Fakultät mit dem Bufete Buades hat, ist eine langfristige Beziehung und sehr fruchtbar im akademischen Bereich: Wie ich gerade erklärt habe, ist diese Kanzlei eine gute „Kaderschmiede“ für außerordentliche Professoren der UIB. Und ich hoffe, dass dies so bleibt.
– Es gibt einige Strafverfahren großer Bedeutung, die in den letzten Jahren vor Gerichten der Balearen verhandelt werden. Aus Ihrer Erfahrung als Richter, und nur vom technischen Standpunkt aus gesehen: Welchen Standpunkt vertreten Sie zum Verlauf des Verfahrens Nóos, einer der Fälle oder sogar der Fall mit der umfangreichsten Medienberichterstattung in der jüngeren Geschichte Spaniens?
-Über das Ermittlungs- und Gerichtsverfahren des Rechtsfalls Nóos könnten wir stundenlang sprechen, tagelang … Es ist ein Fall, der Material für mehrere Doktorarbeiten im Straf- und Verfahrensrecht hergibt: die Anklage und Zurücknahme der Anklage gegen die Infantin Cristina während des Ermittlungsverfahrens; und die Forderung der Verteidigung von Iñaki Urdangarín und der Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft, dass die Ermittlungen nicht mehr in den Händen des Richters Castro liegen und vom Oberlandesgericht von Valencia übernommen werden; der Versuch des Staatsanwalts, die Anwältin von Manos Limpias zu beschuldigen, einzige Klägerin, die Hinweise für Verbrechen der Infantin sieht; das „Prozesskreuzfeuer“ zwischen dem Ermittlungsrichter und dem Staatsanwalt … All dies und vieles mehr, mit immerhin über 5 1/2 Jahren Ermittlungsverfahren und 6 Monaten mündlicher Verhandlung, mit 6 beteiligten Klägern, 18 Angeklagten, mehr als 300 Zeugen … Bei diesem Makroprozess werden wohl 6 Jahre zwischen dem Beginn und dem Urteil vergangen sein; und hiermit wird die Sache auch nicht enden, weil eine der Parteien gegen dieses Urteil sicherlich in Revision gehen wird. Kurz gesagt, wird die gerichtliche Antwort kommen, ja, aber spät, sehr spät. Ich denke, dass die langsame Justiz zwar Gerechtigkeit bringt, aber weniger Gerechtigkeit.
Es gibt hier keine Zeit, diese und viele andere interessante Aspekte dieses Falles zu erörtern; aber es gibt etwas, was ich betonen möchte: Der Prozess des Falls Nóos hat dazu beigetragen zu demonstrieren – im Gegensatz zu dem, was viele behaupten –, dass die Justiz für alle gleich ist. Cristina de Borbón, Schwester des Königs und Infantin Spaniens, hat sich schließlich auf die Anklagebank gesetzt. Sie wurde vom Landgericht der Balearen unter Anwendung der sogenannten Doktrin Botín nicht von dieser „Bestrafung“ befreit. Es bleibt abzuwarten, wie das Urteil des Gerichts ausfällt, ob die Infantin wegen der Beteiligung am Steuerbetrug ihres Ehemannes verurteilt wird. In jedem Fall, denke ich, muss die enorme Professionalität, die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit hervorgehoben werden, die die Richter Samantha Romero, Eleonor Moyá und Rocío Martín (übrigens ist die Erste Absolventin und die Zweite ehemalige Dozentin dieser Fakultät) während der gesamten mündlichen Verhandlung bewiesen haben. Eine der positiven Aspekte des Falls Nóos ist, dass die Justiz bei dieser Gelegenheit richtig funktioniert hat.
– Es wird in den letzten Wochen viel über die letzte Reform der Strafprozessordnung und die sich daraus ergebenden Probleme gesprochen, die von den Staatsanwälten angeprangert werden, um zu verhindern, dass viele offene Verfahren eingestellt werden. Wie bewerten Sie diese Reform, die am 6.12.2015 in Kraft getreten ist?
-Die Reform der Strafprozessordnung von 2015, die die x-te „Behelfsreform“ unserer antiquierten Strafprozessordnung aus dem Jahre 1882 ist, verdient meiner Meinung nach eine insgesamt positive Bewertung. Diese Reform führt in der Strafjustiz neue und wichtige Maßnahmen ein: Rationalisierung bei der Ermittlung (Regelung der technologischen Ermittlungshandlungen, notwendig und dringlich, da die LECRIM nur die Überwachung von Post, Telegrammen und Telefon vorsah) und Stärkung der Verfahrensgarantien (der Begriff „beschuldigt“ wird durch „untersucht“ ersetzt; Verallgemeinerung der zweiten Instanz im Strafrecht; Einrichtung eines Mechanismus zur Überprüfung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte; Stärkung des Rechts auf Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens …).
Von den neuen Maßnahmen, die durch die Reform von 2015 zur Beschleunigung der Strafjustiz und zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen der Verfahren eingeführt wurden (Änderung der Regeln der kriminellen Verbindung mit dem Ziel, die Zunahme von „Makrofällen“ zu vermeiden; keine Weiterleitung von Polizeiberichten zu Verbrechen ohne bekannten Autor an die Gerichte und an die Staatsanwaltschaft; die Regulierung eines neuen Verfahrens durch die Annahme des Staatsanwalts oder durch ein strafrechtliches Mahnverfahren, um eine sehr schnelle strafende Antwort auf Verbrechen geringer Bedeutung zu bieten …), war die Festsetzung maximaler Fristen bei der Ermittlungsphase ohne Zweifel die Maßnahme mit der größten Resonanz und Medienberichterstattung: Die Ermittlung im Strafprozess wird zeitlich auf sechs Monate bei einfachen Rechtssachen und auf achtzehn bei komplexen Rechtssachen begrenzt; Fristen, die der Gesetzgeber der Reform als „realistisch“ und „seriös“ bewertet.
Die Verbände der Staatsanwälte haben vor dem Risiko der Straflosigkeit gewarnt, die sich durch das Ablaufen der erwähnten maximalen Fristen ergeben. Allerdings scheint mir dieses Risiko wirklich niedrig zu sein: Die Reform von 2015 hat eine relativ großzügige Liste von Voraussetzungen etabliert, unter denen das Verfahren als „Komplex“ eingestuft wird, weshalb es in der Praxis nicht selten sein wird, dass eine Ermittlung, die eine gewisse Schwierigkeit beinhaltet und zum Abschluss mehr Zeit benötigt, als Komplex erklärt wird und somit bis zu maximal 18 Monaten dauern kann, außerdem verlängerbar zum ersten Mal für die gleiche oder eine kürzere Frist, auf Antrag des Staatsanwalts, und ausnahmsweise noch einmal verlängerbar, nicht nur auf Antrag des Staatsanwalts, sondern auch der restlichen Parteien, wenn es Gründe gibt, die es rechtfertigen. Darüber hinaus: Alle obigen Fristen werden unterbrochen, während die Ermittlungen unter Geheimhaltung stattfinden oder wenn eine vorläufige Einstellung des Verfahrens beschlossen wird (Neufassung von Artikel 324 LECRIM). Daher handelt es sich in Wirklichkeit nicht um einen unüberwindbaren und zeitlich kurzen Horizont, sondern um einen flexiblen Horizont, der sogar 36 Monaten überschreiten kann, also 3 Jahren Dauer!!
– Wenn Sie nicht gerade Ihr Wissen über Gesetze erweitern: Welche andere Art von Lektüre nimmt gewöhnlich Ihre Zeit ein?
-Ich mag historische Romane sehr gern (Robert Graves, Pérez Galdós, Hugh Thomas, Santiago Posteguillo, Ken Follett …), insbesondere im Hinblick auf das Ägypten der Pharaonen (Christian Jacq und Terenci Moix); und auch, wahrscheinlich durch Berufsdeformation, Romane mit rechtlichen Themen, die juristische Fiktion (John Grisham, Scott Turow, Robert Traver, Harper Lee, Borja Martínez-Echevarría …).
Aber in letzter Zeit ist das Lesen nicht das, was mich in meiner Freizeit am meisten unterhält: Ich nehme an, dass es eine unbewusste Reaktion auf meine Arbeit ist, die erfordert, dass ich jeden Tag viele Stunden lese. An den Wochenenden und in den Ferien, was mir am meisten Spaß macht ist Sport zu treiben, besonders Tennis und Paddle Tennis. Ich bin ein Tannisfan, es begeistert mich, seit ich Kind war, und die Sommerferien nutze ich aus, um wieder zu spielen, um zu trainieren und an manchem Turnier von Veteranen teilzunehmen: Ich liebe das Adrenalin bei Wettkämpfen. Natürlich bin ich auch ein großer Bewunderer unseres Rafa Nadal, ich folge ihm im Fernsehen und Live, immer, wenn ich kann; es wäre toll, zu sehen, wie er seine zehnte Trophäe in Roland Garros in Paris anbeißt.
Ich liebe es auch zu reisen, gelegentlich einen Kurzurlaub mit meiner Frau zu machen oder mit ihr und unseren Kindern, oder mit Freunden; für mich ist es sicherlich der beste Weg, um aus der Routine auszubrechen und völlig „auszuschalten“. Mallorca ist ein wunderbarer Ort zum Leben, aber die Welt ist zu schön, um zu Hause zu bleiben und sie nicht anzusehen!!
Vorhergehende Interviews: Albert Pinya: „In der Kunst ist die Intuition wichtiger als der Verstand“ Xisco Jiménez: „Die Entdeckung war beeindruckend und sehr aufregend, denn wir hatten das Glück, sie direkt mitzuerleben.“