Urteil zu Gunsten unseres Klienten erscheint in vielen Medien
Meldung, die die Kommunikationsmedien vielfach aufgenommen haben, und die sich auf das Urteil bezieht, das durch das Handelsgericht Nr.2 von Palma erging, in dem die durch Gregorio Manzano und Gonzalo Hurtado angestrengte Klage gegen die Geschäftsführer des RCD Mallorca SAD, unter denen sich unser Klient, Mateu Alemany, damals Vorsitzender der Entität befindet, abgewiesen wird.
Hier können Sie auf Meldung zugreifen, die von den Tageszeitungen und Fernsehsendern aufgenommen wurde:
MARCA | IB3 Televisió [Minute 06:55] | Ultima Hora