Recht auf Vergessen im Netz, ein hochaktuelles Thema, analysiert von der Kanzlei für die Zeitung
Kommentar unseres Anwalts Luís Huerta, der einige wirklich interessante Punkte über ein kürzliches Urteil des Europäischen Gerichtshofs über das Recht auf Vergessen im Netz in Fällen von Suchmaschinen wie Google enthält. Darin wird auf die Verpflichtung hingewiesen, einige Links, die zu in der Vergangenheit veröffentlichten Informationen führen, zu löschen, solange geprüft wurde, dass sich für einen Bürger nachteilig sind und einer öffentlichen Relevanz entbehren.
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