Großer Erfolg der von Bufete Buades und RSM Spain organisierten Veranstaltung über Compliance in der Handelskammer
Bufete Buades hat im Rahmen der Initiative „Uns bleibt das Wort“ am Mittwoch, dem 16. März in der Handelskammer von Mallorca eine Tagung über Compliance ausgerichtet. Der Titel war „Wenn der Geschäftsführer für die Delikte seiner Angestellten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird“. Ziel war es, bestehende Unsicherheiten zu diesem Thema klären zu helfen. Mitorganisator war RSM Spain.
Nach der vorhergehenden Pressekonferenz begann die Veranstaltung mit den Referenten der Tagung: Joan Buades (Direktor des Bufete Buades), der Staatsanwalt für Korruptionsbekämpfung der Balearen, Pedro Horrach, Llorenç Salvà (Strafverteidiger des Bufete Buades), Julio Capilla (Direktor von RSM Spain) und Mario Cepero (Gesellschafter von RSM Spain).
Joan Buades erklärte, dass „diejenigen, die wir uns der Unternehmensberatung widmen, wissen müssen, dass diese Strafbarkeit nicht nur Aktiengesellschaften und GmbHs betrifft, sondern auch politische Parteien, Gewerkschaften und andere Organisationen“. Der Direktor des Bufete Buades bedankte sich für die Anwesenheit des Staatsanwalts Pedro Horrach, trotz seines vollen Terminkalenders, und hatte auch ein paar Worte für den Präsidenten der Handelskammer, José Luis Roses, dem er für die aktive Zusammenarbeit dankte, die zu der perfekten Organisation der Veranstaltung geführt hatte.
„Es ist entscheidend, dass Unternehmen eine Kultur der Gesetzestreue haben, die durch Maßnahmen der Rechenschaftspflicht so weit wie möglich vermeiden, dass ihre Mitarbeiter Delikte begehen. Im Endeffekt kommt es darauf an, Mechanismen zu etablieren, die kontrollieren, dass eine dem Gesetzesbruch entgegengestellte Unternehmensethik verfolgt wird.“, erklärte Joan Buades.
Seinerseits betonte der Staatsanwalt für Korruptionsbekämpfung der Balearen in seiner Rede folgende Empfehlung an alle Anwesenden – mehr als einhundert meist balearische Unternehmer und Führungskräfte: „Ich rate allen Unternehmen dazu, Mittel bereitzustellen, um Imageschäden vorzubeugen oder zu verhindern, wenn gegen sie gerichtlich ermittelt wird.“
[roto lado=“left“ texto=“Es ist entscheidend, dass Unternehmen eine Kultur der Gesetzestreue haben, die durch Maßnahmen der Rechenschaftspflicht so weit wie möglich vermeiden, dass ihre Mitarbeiter Delikte begehen“ ]
Bis auf den heutigen Tag haben viele balearische Unternehmen noch keine Complianceprogramme implementiert, um strafrechtliche Risiken ihrer Führungskräfte zu vermeiden. In diesem Zusammenhang und unter Bezugnahme auf die aktuelle Gesetzeslage sagte Horrach, dass „die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei der öffentlichen Verwaltung enthalten ist, nicht aber bei allen Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel im Fall von Stiftungen, und dies sollte sich so schnell wie möglich ändern.“ In der Tat sollten die Protokolle der Rechtskonformität auch auf die öffentliche Verwaltung übertragen werden, so Horrach.
„Überwachen Sie diejenigen Abteilungen besonders gut, die eine direkte Verbindung mit der öffentlichen Verwaltung und ihrer Auftragsvergabe haben. Genau hier liegt eine der größten Gefahren für Straftaten“, urteilte der Staatsanwalt.
Der Strafverteidiger Llorenç Salvà sagte in seiner Rede, dass „keine Verpflichtung besteht, Modelle der Verbrechensverhütung im Unternehmen zu implementieren. Dies bedeutet aber nicht, dass es nicht ratsam ist, mit Kriminalitätsprävention im Unternehmen wettbewerbsfähiger zu werden, um spätere negative rechtliche Folgen zu verhindern.“ Salvà sagte auch, dass es falsch sei, dass es zahlreiche internationale Rechtsinstrumente gäbe, die eine klare strafrechtliche Antwort bezüglich juristischer Personen erlauben, obwohl sich regulatorische Anstrengungen zu zeigen beginnen, damit sich dies ändert. Er stellte aber fest, dass die Entwicklung der Gesetzgebung in Sachen Compliance nicht mehr aufzuhalten ist.
Preise für Unternehmen, die ihre Pflichten erfüllen
[roto lado=“right“ texto=“Keine Verpflichtung besteht, Modelle der Verbrechensverhütung im Unternehmen zu implementieren“ ]
Complianceprogramme zielen darauf ab, das Verbrechen von Individuen zu verhindern; wenn trotz allem das Verbrechen begangen wird, manifestiert sich der Wert des Programms darin, das Unternehmen von strafrechtlicher Verantwortung zu befreien.
Diesbezüglich stellte der Staatsanwalt für Korruptionsbekämpfung fest, dass „die Kultur der Gesetzestreue nicht nur mit Strafen erreicht wird. Es ist viel effektiver, diejenigen Unternehmen zu prämieren, die die Gesetze einhalten, wie zum Beispiel mittels steuerlicher Vergünstigungen. Wir müssen eine Kultur der Achtung der Rechtsstaatlichkeit fördern.“
Umsetzung von Maßnahmen, die verhindern, dass Angestellte Delikte begehen
Was die Durchführung von Complianceprogrammen in den Unternehmen angeht, stellte Mario Cepero, Gesellschafter von RSM Spain fest, dass 80 % der kleinen und mittleren Unternehmen in Spanien keine Complianceprogramme implementiert haben, was „alarmierend“ ist, wenn man berücksichtigt, dass 97 % der Unternehmen Spaniens KMUs sind.
In diesem Zusammenhang stimmten Cepero und Julio Capilla, Direktor von RSM Spain, darin überein, dass es nicht möglich ist, ein einheitliches Compliancemodell zu entwickeln. Vielmehr „muss jedes Programm den spezifischen Risiken des jeweiligen Unternehmens angepasst werden. Andernfalls würde ein Programm die Risiken nicht ausfindig machen und auch nicht zur Verbesserung der durch diese Risiken erzeugten Lage beitragen“.
Die Veranstaltung endete in den Räumen der Handelskammer von Mallorca mit einer Cocktailfeier für alle Teilnehmer.
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